Freisprechanlagen

Freisprechanlagen sind seit Anfang des Jahres 2001 in Deutschland beim Telefonieren im PKW nach § 23 Abs. 1a StVO zwingend erforderlich, solange man fährt, bzw. der Motor läuft. Mindestens 40,00 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen bei Nichtbeachtung. Bei Vieltelefonierern kommt da schnell eine größere Summe zusammen - im schlimmsten Fall droht der Führerscheinentzug. Wir montieren Ihre Freisprechanlage, die Sie mit Ihrem Mobiltelefon über die Bluetooth-Schnittstelle verbinden können. Diese Anlagen sind für viele Fahrzeugmodelle erhältlich und können tlw. über das Multifunktionslenkrad oder über das Radio bedient werden. Je nach Modell ist neben der Telefonie über Bluetooth auch Musikstreaming möglich.


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